Der Begriff Recycling wird auf verschiedenste Weisen interpretiert, wodurch im Planungsalltag Schwierigkeiten aufkommen können. Basierend auf den Definitionen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) wird hier eine grundlegende Definition für das Verständnis und die Umsetzung von Recycling im Bauwesen angestrebt.

1 Definitionen nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz [1] definiert Recycling in § 3 Abs. 25 als _jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden; es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die…