Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bezieht sich die Beseitigung auf die ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen, die weder stofflich noch energetisch verwertet werden können. Sie stellt gemäß Abfallhierarchie (§ 6 KrWG) die letzte Stufe der Abfallentsorgung dar (Bild 1) und erfolgt unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, um Umweltauswirkungen zu minimieren und Gefahren für Mensch und Umwelt zu verhindern.
1 Beseitigungsverfahren
Die Beseitigung von Abfällen erfolgt i. d. R. in zugelassenen Entsorgungsanlagen wie Deponien oder thermischen Behandlungsanlagen. Dabei sind in Deutschland strenge Vorschriften hinsichtlich des Schutzes von Boden, Wasser und…

