Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern; Quelle: bwpWärmepumpen in Mehrfamilienhäusern; Quelle: bwp

Das nach wie vor hochumstrittene, sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist Anfang Juli im Eilverfahren durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Die wichtigsten Änderungen:

Neue Regelungen zur Gebäudeheizung

§§ 42–46

  • Neue Gas- und Ölheizungen müssen erneuerbare Brennstoffe nutzen (10 % ab 2029, 60 % ab 2040).
  • Bestimmte Hybridheizungen, z. B. mit Wärmepumpe oder Solarthermie, erfüllen die Vorgaben bis 2035; danach ist ein Nachweis über den erneuerbaren Anteil erforderlich.
  • Die bisherigen GEG-Vorschriften zu Heizungsanforderungen, Beratungspflichten und Betriebsverboten werden gestrichen.
  • Die Betriebskosten neuer Gas- und Ölheizungen werden zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt.

Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie EPBD

  • Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen ab 2028, § 7
  • Nullemissionsgebäude als Standard für Neubauten ab 2030, § 10a bzw. § 10
  • Schrittweise Einführung von Mindestenergiestandards (MEPS) für bestehende Nichtwohngebäude, § 40
  • Anforderungen an Gebäudeautomatisierung und -steuerung von Nichtwohngebäuden, § 56
  • Geänderte Referenzgebäude für Wohn- und Nichtwohngebäude, Anlage 1 und 2
  • Geänderte Primärenergiefaktoren einschließlich erneuerbarer Energien zur Bestimmung der Gesamtprimärenergie, Anlage 4
  • Keine Energieverbrauchsausweise für Nichtwohngebäude
  • Energieeffizienzklassen A–G in Energieausweisen für Nichtwohngebäude, Anlage 10a
  • Schrittweise Solarpflicht für neue Wohn- und Nichtwohngebäude, § 106
  • Ladeinfrastruktur für neue Wohn- und Nichtwohngebäude (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes)

Anhaltende Kritik am GModG

Die Kritik will nicht verstummen. So kritisiert die Bundesingenieurkammer u. a., dass das GModG keinen klaren und langfristig verlässlichen Transformationspfad für die Wärmewende vorgibt, wodurch für Eigentümer und Planende Unsicherheit bei Investitionsentscheidungen entsteht. Zudem erhöhe die komplexe Ausgestaltung des Gesetzes den Beratungsaufwand und das Risiko von Fehlinvestitionen, etwa bei Heizsystemen, deren Zukunftsfähigkeit von unsicheren biogenen Brennstoffen abhängt. Darüber hinaus sieht die Kammer die gleichzeitig geänderte Förderkulisse kritisch, weil reduzierte Anreize für energetische Sanierungen die Modernisierung des Gebäudebestands und damit das Erreichen der Klimaziele bremsen könnten.

Tim Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, findet mehr Technologieoffenheit und Flexibilität zwar richtig, bemängelt aber neue Unsicherheiten in der Umsetzung. Die zusätzlichen Anforderungen durch europäische Vorgaben für fossilfreie Heizungen im Nullemissionsgebäude und neue Instrumente wie die Lebenszyklusbetrachtung setzten grundsätzlich richtige Impulse. Es bleibe jedoch die Befürchtung, dass sie zu mehr Bürokratie und Verwaltungsaufwand führen, statt Innovation in klimafreundliches Bauen spürbar zu beschleunigen.

Der Bund Deutscher Baumeister bewertet das GModG pragmatisch als weitreichende Reform der energetischen Gebäuderegeln mit neuen Anforderungen für Heizung, Neubauten und Bestandsgebäude. Künftig rücke damit neben dem Energieverbrauch auch die Klimawirkung von Baustoffen und Gebäuden stärker in den Fokus. Gleichzeitig wird kritisiert, dass die Regelungen zur Ökobilanzierung nicht weit genug gehen. So fehlten etwa Grenzwerte und Anreize für Umbau statt Abriss. Eine regelmäßige Überprüfung der Wirkung des GModG wird gefordert.

Die DGNB bezeichnet ihr neues Rahmenwerk als wissenschaftlich fundierten Gegenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Während das GModG aus Sicht der DGNB beim Klimaschutz im Bauen hinter bisherige Ambitionen zurückfällt, zeige das Rahmenwerk einen praxisnahen und nachvollziehbaren Weg zur Klimaneutralität von Gebäuden und Standorten auf.

Der NABU lehnt das Gebäudemodernisierungsgesetz entschieden ab und bezeichnet es als Rückschritt für Klima- und Naturschutz. Das Gesetz verlängere die Abhängigkeit von fossilen Energien, begünstigt ökologisch problematische Biomasse-Nutzung und erhöht den Druck auf Wälder, während gleichzeitig die versprochene Vereinfachung für Verbraucher ausbleibe. Statt die Wärmewende voranzubringen, verschärfe das GModG die Klimakrise und belaste wertvolle Ökosysteme zusätzlich.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lehnt das Gebäudemodernisierungsgesetz ebenso ab. Das Gesetz schwäche den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme, verlängere die Nutzung fossiler Energieträger und gefährde die nationalen Klimaziele. Zudem hält die DUH das Gesetz für rechtlich angreifbar und kündigt an, die Einhaltung der Klimaschutzvorgaben notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht einzufordern.

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)